Wir können Sie bei Ihrem unternehmerisches Engagement in den Niederlanden in steuerlicher Hinsicht vollumfänglich beraten, begleiten und vertreten. Das gilt sowohl für die Konzeption in der Startphase als auch das laufende operative Geschäft.
Sei es die Gründung eines eigenständigen Unternehmenssitzes oder die grenzüberschreitende Lieferung und Leistung von Deutschland aus, wir unterstützen Sie gerne. In rechtlicher Hinsicht kann die Vertretung durch unsere Schwestergesellschaft, die Hofmann International Rechtsanwaltsgesellschaft, erfolgen.
Wir stellen in unserer Beratungspraxis weiterhin eine stark steigende Tendenz für Beschäftigungsverhältnisse mit Mitarbeitern in den Niederlanden fest. Darum wollen wir uns heute mit den Basics dieser Konstellation in der gebotenen Kürze befassen.
Die niederländische Besloten Vennootschap (B.V.) ist das niederländische Pendant zur deutschen GmbH. Dabei beträgt das Mindestkapital für die Gründung 0,01 €. Die niederländische B.V. wird gerne als Holdinggesellschaft für ausländisches immaterielles Vermögen oder Anteile an im Ausland gelegenen Unternehmen genutzt. Sie kann auch gut als Darlehensgeber für Investitionen der Anteilseigner in niederländisches Immobilienvermögen genutzt werden, dessen Erträge für den Investor einkommensteuerfrei gestaltbar sind.
Für deutscher Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen oder für deutsche Arbeitgeber, die niederländische Arbeitnehmer beschäftigen, ergeben sich eine Fülle von rechtlichen Fragestellungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Arbeitsplatz und Wohnort in zwei verschiedenen Ländern liegen.
Fachkräfte, vor allem im Handwerksbereich, sind in ganz Europa knapp. Darum werden gerade im Bausektor Unternehmen häufig grenzüberschreitend tätig oder aber entsenden Arbeitnehmer in den Machtbereich eines anderen, im Ausland ansässigen Unternehmens. Häufig wird hier zwar eine A1 Bescheinigung für die Arbeitnehmer beantragt, diese deckt aber lediglich die Sozialversicherung ab. Die Zuständigkeit für die Abführung der Lohnsteuer wird hiermit nicht geregelt.
Ausgehend von dem skizzierten Einkommensteuertarif ist eine günstige niederländische Lohnsteuerbelastung gut darstellbar.
Wer die Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen der ‘Innovatiebox’ nicht erfüllt, kann gleichwohl von günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen Gebrauch machen. Dabei wird sich in der Gestaltung der Umstand zu Nutzen gemacht, dass ein Teil des niederländischen Einkommensteuertarifs eliminiert wird.
Die Niederlande haben über die Jahre ein vielschichtiges Instrumentarium entwickelt, das für den Unternehmer jeweils mit einem deutlichen Signal versehen ist: Wer in die Entwicklung investiert und damit Gewinne macht, der zahlt auf diese Gewinne eine deutlich verminderte Steuer von nur bis zu einem Fünftel des gewöhnlichen Steuersatzes.
Die Umsatzsteuer (omzetbelasting) ist eine Verkehrssteuer, mit der Lieferungen und Leistungen, insbesondere Dienstleistungen und Bauleistungen besteuert werden. Umsatzsteuerstatbestände sind in der EU durch eine Richtlinie harmonisiert. Damit ist gewährleistet, dass die Steuer in Europa nach weitestgehend gleichen Regeln erfasst und erhoben wird.
Für Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden vor, diese dem Staat zuzuordnen, in dem der Sitz, eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung gelegen ist, aus der heraus die Einkünfte erzielt wurden.
Am 10.10.2017 haben die Niederlande ihre Steuerplanung für die zukünftige Kabinettsperiode verabschiedet und hierbei insbesondere nennenswerte Steuerentlastungen für niederländische Bürger und Unternehmen beschlossen. Als Belastung der Bürger ist allerdings die Erhöhung des niederländischen Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Produkte anzusehen.
Die Niederlande haben auf europäischen Druck reagiert und die Regelungen zur Innovationsbox im Zuge einer Steuerreform ab dem 01.01.2017 abgeändert.
Die Niederlande beabsichtigen im Zuge ihrer Fiskalplanungen die Steuerbegünstigung für die sogenannte Innovationsbox leicht zu schmälern, indem sie den begünstigenden Tarif von derzeit 5 % auf zukünftig 7 % anheben. Deutschland hat ab dem Jahr 2018 nunmehr eigene steuerliche Maßnahmen getroffen, um Lizenzzahlungen an ausländische Lizenzgeber in bestimmten Fällen beschränken zu können.
Im nachstehendem Text und Video beschäftigen wir uns mit Fragen rund um das grenzüberschreitende Homeoffice Deutschland-Niederlande. Wir beleuchten zentrale Aspekte aus dem Arbeits-, dem Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Körperschaftsteuerrecht. Unser Rat: Durchdenken Sie diese unbedingt vor Abschluss des Arbeitsvertrages und gestalten Sie den Vertrag entsprechend.
Ob Sie sich in den Niederlanden dauerhaft unternehmerisch niederlassen wollen oder durch grenzüberschreitende Geschäfte Steuertatbestände auslösen, wir beraten und unterstützen Sie in allen steuerlichen Fragen, die die Niederlande betreffen.
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