Wer die Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen der ‘Innovatiebox’ nicht erfüllt, kann gleichwohl von günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen Gebrauch machen. Dabei wird sich in der Gestaltung der Umstand zu Nutzen gemacht, dass ein Teil des niederländischen Einkommensteuertarifs eliminiert wird.
Der niederländische Tarif besteht aus zwei Bestandteilen: Der Einkommensteuer im engeren Sinne und Teilen der Sozialversicherung. Soweit es aufgrund der europäischen Verordnung über die soziale Sicherheit möglich ist, die Anwendbarkeit der niederländischen Sozialversicherung auszuschließen, wäre nur die Einkommensteuer im engeren Sinne Belastungsgrund für Gewinne von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Im Ergebnis gilt der Grundsatz, dass je 30.000 Euro Gewinn eines Personengesellschafters ca. 3.000 Euro Einkommensteuer zu zahlen sind.
Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für vermögensverwaltende Personengesellschaften, die Erträge aus kleinen und mittleren Vermögen einer günstigen Besteuerung unterziehen möchten.