Hofmann Law Group
Steuerberatung Niederlande

Reform der niederländischen Innovationsbox ab dem 01.01.2017

Die Niederlande haben auf europäischen Druck reagiert und die Regelungen zur Innovationsbox im Zuge einer Steuerreform ab dem 01.01.2017 abgeändert.

Zukünftig ist im Zuge der vorgenannten Steuerreform eine formelle Forschungs- und Entwicklungserklärung (S&O-Verklaring) notwendig. In dieser Bescheinigung wird durch eine entsprechende Behörde des niederländischen Wirtschaftsministeriums bestätigt, dass eine Forschungs- und Entwicklungsarbeit vorliegt, die den Kriterien für die niederländischen Steuerbegünstigungen entspricht.

Eigene, qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit als Grundvoraussetzung

Die Steuerbegünstigungen sind ab dem 01.01.2017 nur zu erlangen, sofern es sich um sogenannte qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit handelt.

Es handelt sich eindeutig immer dann um steuerbegünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, wenn diesbezüglich eintragungsfähige Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Schutzrechte eingetragen werden können. Bei anderem geschaffenen geistigem Eigentum ist in jedem Fall eine vorherige Prüfung des Einzelfalls zu empfehlen, bevor hier Investitionen getätigt werden.

Eine weitere Beschränkung hinsichtlich der Nutzung der Steuerbegünstigung durch die Innovationsbox in den Niederlanden ist weiterhin, dass lediglich eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit steuerbegünstigt ist. Dies bedeutet, dass der Erwerb von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie die eigentliche Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch verbundene Unternehmen, ggf. im Ausland, zu einer Einschränkung der Steuerbegünstigung führen können.

Im Zuge der Reform wurde allerdings auch eine großzügige Übergangsfrist bis in das Jahr 2021 geschaffen. Diese gilt allerdings nur für vor dem 01.01.2017 geschaffene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

Abstimmung mit niederländischen Behörden ratsam

Sollte der Sachverhalt von der Einordnung und den Voraussetzungen nicht eindeutig sein, gilt es, mit der zuständigen Behörde sowie mit dem niederländischen Finanzamt dahingehend Abstimmungen zu treffen, inwieweit die Kriterien für eine Steuerbegünstigung vorliegen. Hier haben wir die Erfahrung gemacht, dass die niederländischen Behörden durchaus zu pragmatischen und lösungsorientierten Diskussionen bereit sind, um entsprechende Entscheidungen im Einzelfall treffen zu können.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Was bedeutet dies für Sie? Gerne beraten wir Sie dazu, welche Auswirkungen die Reform der niederländischen Innovationsbox auf Ihre geplanten Geschäftsaktivitäten hat. Ob Sie sich in den Niederlanden dauerhaft unternehmerisch niederlassen wollen oder durch grenzüberschreitende Geschäfte Steuertatbestände auslösen, wir unterstützen Sie in allen steuerlichen Fragen, die die Niederlande betreffen.

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