B.V. gründen in den Niederlanden
Steuerberater und Rechtsanwalt für die Firmengründung in Holland
Die niederländische Besloten Vennootschap (B.V.) ist das niederländische Pendant zur deutschen GmbH. Dabei beträgt das Mindestkapital für die Gründung 0,01 €. Die niederländische B.V. wird gerne als Holdinggesellschaft für ausländisches immaterielles Vermögen oder Anteile an im Ausland gelegenen Unternehmen genutzt. Sie kann auch gut als Darlehensgeber für Investitionen der Anteilseigner in niederländisches Immobilienvermögen genutzt werden, dessen Erträge für den Investor einkommensteuerfrei gestaltbar sind.
Die Gründung der B.V. geschieht durch einen notariellen Akt und Anmeldung bei der Handelskammer. Im Regelfall ist die Gesellschaft innerhalb einer Woche registriert.
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Unterstützung bei der Gründung der B.V. und darüber hinaus
Wir übernehmen für Sie die Gründung der B.V. in den Niederlanden.
Die anschließende Betreuung des Rechnungswesens mit niederländischer Buchhaltung, niederländischem Jahresabschluss und niederländischen Steuererklärungen erledigen wir entweder selbst oder unter unserer Regie mit Hilfe unseres langjährigen niederländischen Kooperationspartners Acta Synergia.
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Unser Kooperationspartner Acta Synergia: Niederländische Steuerberater und Buchhalter
Mit Acta Synergia arbeiten wir bereits seit vielen Jahren zusammen. Eine Kurzverstellung haben wir für Sie im untenstehenden Video zusammengestellt.
Gründung einer B.V. in den Niederlanden – für Sie steuerlich attraktiv?
Die Gründung einer B.V. in den Niederlanden kann steuerlich attraktiv sein. Die Eckpunkte der Besteuerung sind wie folgt:
- Die B.V. zahlt Körperschaftssteuer auf Ihre Gewinne, die ähnlich wie in Deutschland durch einen Jahresabschluss und doppelter Buchführung ermittelt werden. Der Körperschaftsteuertarif beträgt aktuell bei einem Gewinn bis zu 200.000 € 19%, darüber hinaus 25,8%.
- Gewerbesteuer wird nicht erhoben.
- Die Abführung von bereits versteuerten Gewinnen an die Holding B.V. ist anders als bei der deutschen GmbH zu 100% steuerfrei.
- Die Ausschüttung von Gewinnen an in Deutschland ansässige Anteilseigner wird in Deutschland besteuert.
Achtung: Betriebsstätte in Deutschland
Wird die Gesellschaft selbst operativ tätig, muss alles vermieden werden, was die deutsche Finanzverwaltung als ertragssteuerliche Betriebsstätte in Deutschland auffassen könnte. Auch die Regeln des deutschen Außensteuergesetzes müssen beachtet werden.
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Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine B.V. in den Niederlanden zu gründen?
Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.