Die Umsatzsteuer (omzetbelasting) ist eine Verkehrssteuer, mit der Lieferungen und Leistungen, insbesondere Dienstleistungen und Bauleistungen, besteuert werden. Umsatzsteuertatbestände sind in der EU durch eine Richtlinie harmonisiert. Damit ist gewährleistet, dass die Steuer in Europa nach weitestgehend gleichen Regeln erfasst und erhoben wird.
Als Besonderheiten der Umsatzsteuer in den Niederlanden sind insbesondere zu erwähnen:
- Der Steuertarif liegt bei 21 bzw. 6 Prozent.
- Der Voranmeldungszeitraum ist in der Regel das Quartal.
- Das Nachreichen von Vorsteuersachverhalten in anderen Quartalen ist erschwert.
- Die Kleinunternehmerregelung unterscheidet sich von der deutschen Lösung.
Im Verhältnis Niederlande-Deutschland ist Steuergläubiger derjenige Staat, in dem die Lieferung oder Leistung oder der innergemeinschaftlicher Erwerb stattfindet (Ort der Lieferung oder Leistung). Wo dieser Ort liegt, entspricht nicht immer dem gesunden Menschenverstand, sondern ist durch Gesetz für alle denkbaren Fällen festgelegt. Da die Umsatzsteuer einfach zu erheben ist und den höchsten Anteil am Gesamtsteueraufkommen darstellt, wachen die Staaten peinlich genau darüber, dass auch alle Steuersachverhalte erfasst werden.
Es gibt eine Vielzahl von Steuerbefreiungen. Insbesondere ist die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Lieferung zu nennen, bei der der empfangende Unternehmer im anderen Land den Erwerb dort versteuern muss, der liefernde Unternehmer hingegen von der Versteuerungspflicht befreit ist. Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen, sind sowohl bei der Rechnungsstellung als auch beim grenzüberschreitenden Verkehr der Güter eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Insbesondere ist in formalisierter Weise nachzuweisen, dass der Gegenstand auch die Grenze überschritten und dort seinen Empfänger erreicht hat (Gelangensbestätigung).
Bei Dienstleistungen und sonstigen Leistungen wird der Leistungsort danach bestimmt, um welche Art von Leistung es sich handelt und, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist oder nicht. Beim grenzüberschreitenden Verkehr von Gütern an Privatpersonen sind die jeweiligen nationalen Lieferschwelle einzuhalten. Besondere Probleme werfen die sogenannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte auf.
Umsatzsteuerrecht ist Formalrecht. Wer die Vorschriften nicht einhält, hat finanzielle Nachteile.