Ausgehend von dem hier skizzierten Einkommensteuertarif ist eine günstige niederländische Lohnsteuerbelastung gut darstellbar. Wird der in den Niederlanden tätige Arbeitnehmer von Deutschland aus entsandt, bleibt er im Sozialversicherungsstatut der Bundesrepublik Deutschland und kann deswegen von dem niedrigen Ertragsteuertarif in den Niederlanden Gebrauch machen.