Hofmann Law Group
Steuerberatung Niederlande

Steuerplanung in den Niederlanden für 2018-2021

Insbesondere Herabsetzung der niederländischen Körperschaftsteuersätze als Anreiz für ausländische Unternehmen

Am 10.10.2017 haben die Niederlande ihre Steuerplanung für die zukünftige Kabinettsperiode verabschiedet und hierbei insbesondere nennenswerte Steuerentlastungen für niederländische Bürger und Unternehmen beschlossen. Als Belastung der Bürger ist allerdings die Erhöhung des niederländischen Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Produkte anzusehen.

Im Einzelnen wurden folgende steuerlichen Maßnahmen beschlossen:

1. Anpassung der Einkommensteuertarife Box 1

Ab 2019 werden die niederländischen Einkommensteuertarife für Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, die bislang in vier Scheiben aufgesplittet waren, erheblich vereinfacht. Neben einem Basiseinkommensteuertarif von 36,93 % bis zu einem Einkommen von ca. 68.600 € brutto wird es einen sogenannten Besserverdienertarif („Toptarif“) von 49,5 % geben, der auf das über den Basistarif hinausgehende Einkommen angewendet wird. Bei den Tarifen für die niederländische Einkommensteuer ist zu berücksichtigen, dass hier in dem Basistarif ein gewisser Prozentsatz an Sozialversicherungsbeiträgen enthalten ist. Steuerpflichtige, die nicht der niederländischen Sozialversicherung unterliegen (z.B. Entsendungsfälle, Tätigkeit in mehreren Staaten mit Wohnsitz in Deutschland) zahlen dann nur noch den um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzten Einkommensteuertarif.

2. Reduzierung der Körperschaftsteuersätze

Die Niederlande als bekannter Holdingstandort betreiben weiterhin den internationalen Wettbewerb über Ansiedlung von ausländischen Unternehmen und Investoren, indem die Körperschaftsteuersätze zukünftig schrittweise um insgesamt 4 % gesenkt werden. Ab 2019 werden diese um 1 % sowie in 2020 und 2021 jeweils um 1,5 % herabgesenkt.

Hieraus folgt, dass bis zu einem unternehmerischen Gewinn von 200.000 € der Körperschaftsteuersatz von 20 % im Jahre 2017 auf 16 % im Jahre 2021 herabgesenkt wird. Für den über 200.000 € liegenden Gewinn wird der Steuersatz somit von 25 % in 2017 auf 21 % in 2021 gesenkt.

Mit dieser Maßnahme möchten die Niederlande den Wettbewerb gegenüber andern europäischen Ländern weiter verschärfen und durch niedrige Körperschaftsteuersätze weiter ausländische Unternehmen anlocken und ihren Ruf als interessanter Holdingstandort in Europa festigen. Diese Maßnahme dürfte auch im Zusammenhang mit der Ankündigung Großbritanniens stehen, ebenfalls im Zuge des Brexits mit erheblichen Steuersenkungen und sonstigen Steueranreizen ausländische Investoren nach Großbritannien zu locken.

3. Anhebung der Freibeträge im Rahmen der Vermögensbesteuerung (Box 3)

Die Freibeträge für die Besteuerung von bestimmten Vermögenswerten in der Box 3 des niederländischen Einkommensteuergesetzes werden für 2018 von 25.000 auf 30.000 € angehoben. Hierbei handelt es sich um einen personengebundenen Vermögensfreibetrag, der somit im Falle der Veranlagung von Ehegatten sich entsprechend auf 60.000 € verdoppelt.

In der Box 3 werden bestimmte Vermögensgegenstände, wie Sparguthaben und Immobilienbesitz pauschaliert mit einer gesetzlich fingierten Rendite versteuert. Diese im Einkommensteuergesetz vorgenommene Einkommensfiktion führt faktisch zu einer verdeckten Vermögenssteuer, da es auf tatsächlich erzielte Einkünfte nicht ankommt.

Bis einschließlich des Steuerjahrs 2016 galt hier eine fiktive Rendite von 4 %, die mit einheitlich 30 % belastet wird. Ab dem Steuerjahr 2017 kommt es hier zu Veränderungen der Steuerbelastung auf Vermögen, da drei Vermögensgruppen eingeführt werden, denen unterschiedliche Renditen zugewiesen werden. Im Ergebnis sollen durch diese Gesetzesänderung kleinere Vermögenswerte bis 75.000 € entlastet und größere Vermögen über 975.001 € stärker belastet werden.

4. Erhöhung der niederländischen Umsatzsteuertarife (ermäßigter Tarif)

Der ermäßigte Steuersatz in den Niederlanden beträgt derzeit 6 %. Dieser wird ab 2019 auf 9 % erhöht. Dieser gilt bislang u.a. für Lebensmittel, Bücher, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Arzneimittel sowie bestimmte Dienstleistungen, wie Hotelübernachtungen, Personenverkehr und Kulturveranstaltungen. Der Regeltarif der niederländischen Umsatzsteuer verbleibt unverändert bei 21 %.

5. Abschaffung der Dividendenbelastung

Die Niederlande schaffen die Dividendenbelastung in Form der Quellensteuer bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften ab. Dies dient ebenfalls als Investitionsanreiz, da dies auch für die Quellenbesteuerung von ausländischen Investoren im Falle von Ausschüttungen von Dividenden an Personen mit Sitz im Ausland gilt. Damit können Dividenden ohne Quellensteuerabzug von niederländischen Kapitalgesellschaften an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland ausgeschüttet werden. Hier verbleibt es natürlich noch bei der Besteuerung im Wohnsitzland.

Ausnahmen haben die Niederlande nur für konkrete Missbrauchstatbestände sowie Ausschüttungen in sogenannte Niedrigsteuerländer vorgesehen.

Fazit

Mit den vorgenannten Maßnahmen, insbesondere der Reduzierung der Körperschaftsteuersätze, bleiben die Niederlande weiterhin ein interessanter Standort für ausländische Unternehmen und private Investoren. Insbesondere bei Holding-Strukturen lohnt es sich weiterhin, über eine niederländische Kapitalgesellschaft (B.V. oder N.V.) als Holdinggesellschaft nachzudenken. Neben den vorgenannten und im europäischen Vergleich niedrigen Körperschaftsteuersätzen in der Zukunft, verbleibt es auch weiterhin dabei, dass die Niederlande ein umfassendes Schachtelprivileg für Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften haben. Des Weiteren schaffen die Niederlande auch weiterhin für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Steueranreize durch die sogenannte niederländische Innovationsbox (Innovatiebox), nach der die Lizenzeinkünfte von in den Niederlanden geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern privilegiert und mit einem Niedrigsteuersatz von lediglich 5 % besteuert werden.

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