Das niederländische Steuerrecht unterscheidet sich im Bereich Einkommensteuer erheblich von dem, was wir aus Deutschland gewohnt sind.
Statt 7 Einkunftsarten kennt das niederländische Steuerrecht 3 Boxen, die zudem noch mit unterschiedlichen Ermittlungsgrundsätzen und verschiedenen Steuertarifen arbeiten. In Box 1 werden Einkünfte aus selbständiger, gewerblicher und nichtselbständiger Tätigkeit erfasst. Für Steuerausländer ist hierbei wesentlich, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000 € ein sehr günstiger niedriger Steuersatz gilt. So werden für 30.000 € zu versteuerndes Einkommen in den Niederlanden lediglich 3.000 € Einkommensteuer zu zahlen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie nicht gleichzeitig der niederländischen Sozialversicherung unterfallen.