Hofmann Law Group
Steuerberatung Niederlande

Die Steuerfreistellung von 30 Prozent des Bruttoarbeitslohnes in den Niederlanden

In den Niederlanden zu arbeiten kann für den deutschen Arbeitnehmer wirtschaftlich sehr reizvoll sein. Um Fachkräfte anzulocken, gestattet es der Gesetzgeber deren Lohn zu 30% unbesteuert zu lassen. Nachdem zwischenzeitlich die deutsche Finanzverwaltung mit einer Besteuerung der in den Niederlanden unbesteuerten Lohnteile gekontert hatte, hat der Bundesfinanzhof dieses Verhalten in einer Entscheidung aus dem Sommer 25 verworfen.

Nunmehr kann der in den Niederlanden arbeitswillige deutsche Arbeitnehmer wieder auf sicherer Grundlage eine ihm angebotene Stelle wirtschaftlich kalkulieren. Unser Video beschreibt die Rechtslage sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite.

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