Der nicht als juristische Person organisierte Einzelbetrieb in Deutschland ist mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer erheblich belastet. Für grenznah tätige Unternehmer bietet es sich an, bei Beibehaltung einer Wohnung in Deutschland die betriebliche Tätigkeit in einem in den Niederlanden gelegenen Ort zu verorten.
Dadurch winkt die günstige Besteuerung für Steuerausländer.
Das gilt sowohl für Handwerks- als auch für Handelsbetriebe.
Unser Video befasst sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen und den günstigen steuerlichen Rechtsfolgen.