Wir erstellen für Sie in den Niederlanden alle notwendigen Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen. Für die Umsatzsteuererklärung ist in der Regel die Erklärung bis zum 31.03. einzureichen. Bei der Einkommensteuer ist dies der 30.06. des Folgejahres. Das Verfahren läuft digitalisiert mit Nutzername und Passwort. Das bedeutet, dass die Steuererklärung direkt in Software der niederländischen Finanzverwaltung einzugeben ist.