Kryptowährungen und Bitcoin verkaufen: Steuern in den Niederlanden
In Deutschland werden Gewinne aus
Wertsteigerungen von nicht unbeweglichen privaten Vermögenswerten, wie
Depotinhalten, Bitcoin und anderen Kryptowährungen, bei Verkauf
versteuert. Dabei kommt im Ergebnis oft der Spitzensteuersatz zur
Anwendung und die Sache kann teuer werden.
Dementgegen werden
in den Niederlanden Vermögenswerte über Box 3 des dortigen
Einkommensteuersystems versteuert. Dieses System kennt keine
Spekulationssteuer. Näheres hierzu erfahren Sie auch im folgenden Video.
Bitcoin-Gewinne versteuern:
So funktioniert es in den Niederlanden.
Das
niederländische Steuersystem setzt an der Bewertung der Vermögenswerte
zum Stichtag 1. Januar an. Vom ermittelten Verkehrswert werden Schulden
und ein Freibetrag von 30.000 € pro Person in Abzug gebracht. Die
Steuerlast errechnet sich auf Basis eines fiktiven Gewinns auf diesen
Differenzbetrag. Der Gewinn ist gesetzlich je nach Vermögensgröße
festgelegt und beträgt zwischen 3-7%. Er wird mit einem Steuersatz von
30% versteuert.
Eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung:
Verkehrswert des Depots/ Kryptowährungsbestandes am 1.1.2018: 200.000 €
Nachrichtlich: Beschaffungskosten dieser Vermögenswerte am 1.2.2017: 25.000 €
Abzüglich
Schulden für die Beschaffung:
-25.000 €
Abzüglich
Freibetrag:
-30.000 €
Zu besteuerndes Vermögen hiernach: 145.000 €
Fiktiver Ertrag lt. Gesetz (4,60%): 6.670 €
Darauf fester Einkommensteuersatz 30%
Zu
zahlende Steuern:
2.001 €
Es
bleibt festzuhalten, dass nur das besteuert werden kann, was am
Stichtag auch vorhanden ist. Sind die Depotinhalte oder Kryptowährungen
wie Bitcoin vor dem Stichtag verkauft worden, werden auch keine Steuern
fällig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um
in den Genuss der oft steuerlich günstigeren Regelungen in den
Niederlanden zu kommen, muss der Inhaber der Vermögenswerte in den
Niederlanden ansässig sein und seinen Lebensmittelpunkt haben. Dabei
reicht es nicht aus, lediglich eine Wohnung im Nachbarland anzumieten.
Vor dem Verkauf von Depotinhalten oder Kryptowährungen muss der Inhaber
in die Niederlande umziehen und hier seinen Lebensmittelpunkt
etablieren.
Der deutsche Fiskus wird indes eine
solche Konstellation genau auf Gestaltungsmissbrauch prüfen. Eine
lediglich kurzfristige Verlagerung des Lebensmittelpunks aus rein
steuerlichen Gründen scheitert demgemäß nach §42 AO. Genaue Planung und
individuelle Beratung hinsichtlich Ihrer spezifische Situation sind
deshalb unerlässlich. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Sie überlegen Depotinhalte, Bitcoin oder andere
Kryptowährungen zu verkaufen? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren
steuerlichen Fragen und spezifischen Überlegungen.