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Steuerberatung Niederlande

Kryptowährungen und Bitcoin verkaufen: Steuern in den Niederlanden

In Deutschland werden Gewinne aus Wertsteigerungen von nicht unbeweglichen privaten Vermögenswerten, wie Depotinhalten, Bitcoin und anderen Kryptowährungen, bei Verkauf versteuert. Dabei kommt im Ergebnis oft der Spitzensteuersatz zur Anwendung und die Sache kann teuer werden.

Dementgegen werden in den Niederlanden Vermögenswerte über Box 3 des dortigen Einkommensteuersystems versteuert. Dieses System kennt keine Spekulationssteuer. Näheres hierzu erfahren Sie auch im folgenden Video.

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Bitcoin-Gewinne versteuern:
So funktioniert es in den Niederlanden.

Das niederländische Steuersystem setzt an der Bewertung der Vermögenswerte zum Stichtag 1. Januar an. Vom ermittelten Verkehrswert werden Schulden und ein Freibetrag von 30.000 € pro Person in Abzug gebracht. Die Steuerlast errechnet sich auf Basis eines fiktiven Gewinns auf diesen Differenzbetrag. Der Gewinn ist gesetzlich je nach Vermögensgröße festgelegt und beträgt zwischen 3-7%. Er wird mit einem Steuersatz von 30% versteuert.

Eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung:
Verkehrswert des Depots/ Kryptowährungsbestandes am 1.1.2018: 200.000 €

Nachrichtlich: Beschaffungskosten dieser Vermögenswerte am 1.2.2017: 25.000 €

Abzüglich Schulden für die Beschaffung: -25.000 €

Abzüglich Freibetrag: -30.000 €

Zu besteuerndes Vermögen hiernach: 145.000 €

Fiktiver Ertrag lt. Gesetz (4,60%): 6.670 €

Darauf fester Einkommensteuersatz 30%

Zu zahlende Steuern: 2.001 €

Es bleibt festzuhalten, dass nur das besteuert werden kann, was am Stichtag auch vorhanden ist. Sind die Depotinhalte oder Kryptowährungen wie Bitcoin vor dem Stichtag verkauft worden, werden auch keine Steuern fällig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um in den Genuss der oft steuerlich günstigeren Regelungen in den Niederlanden zu kommen, muss der Inhaber der Vermögenswerte in den Niederlanden ansässig sein und seinen Lebensmittelpunkt haben. Dabei reicht es nicht aus, lediglich eine Wohnung im Nachbarland anzumieten. Vor dem Verkauf von Depotinhalten oder Kryptowährungen muss der Inhaber in die Niederlande umziehen und hier seinen Lebensmittelpunkt etablieren.

Der deutsche Fiskus wird indes eine solche Konstellation genau auf Gestaltungsmissbrauch prüfen. Eine lediglich kurzfristige Verlagerung des Lebensmittelpunks aus rein steuerlichen Gründen scheitert demgemäß nach §42 AO. Genaue Planung und individuelle Beratung hinsichtlich Ihrer spezifische Situation sind deshalb unerlässlich. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie überlegen Depotinhalte, Bitcoin oder andere Kryptowährungen zu verkaufen? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren steuerlichen Fragen und spezifischen Überlegungen.

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