Nennen Sie eine Ferienimmobilie in den Niederlanden Ihr Eigen, müssen Sie auf diese Einkommensteuer und im Falle der Vermietung zusätzlich Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensbesteuerung erfolgt in der sogenannten Box 3. Das bedeutet, dass der niederländische Fiskus nicht den tatsächlichen Einnahmenüberschuss besteuert, sondern lediglich fingierte Erträge, die sich aus Wert und Schulden im Zusammenhang mit der Immobilie ableiten. Bei der Umsatzsteuer kommt es hingegen auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Ausführliche Darlegungen hierzu finden Sie auf unserer Homepage ferienhaus.hofmann-law.de.