Die niederländische 30%-Regelung in der Beratungspraxis
Abstandserfordernis 150 km und neue Steuerfalle in Deutschland
Der niederländische Gesetzgeber versucht Unternehmen die Anwerbung von qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern mit einem für deutsche Begriffe außergewöhnlichen steuerlichen Anreiz zu erleichtern. Dieser besteht darin, dass die Arbeitnehmer 30% ihres Arbeitseinkommens für die Dauer von 5 Jahren nicht der Besteuerung unterwerfen müssen.
Spezielle Anforderungen
Die Regelung ist insbesondere daran gekoppelt, dass vor Arbeitsbeginn die Zustimmung des niederländischen Finanzamtes eingeholt werden muss.
Diese wird erteilt, wenn der Arbeitnehmer bestimmte spezielle Qualifikationen aufweist und zuletzt während der letzten 16 Monate eines 24-Monatszeitraums an einem weiter als 150 Kilometer von der niederländischen Landesgrenze entfernten Ort gewohnt hat.
Diese Voraussetzung wird bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen häufig nicht beachtet, sodass der Arbeitnehmer in der unzutreffenden Erwartung einer 30-prozentigen Steuerfreistellung den Arbeitsvertrag unterschreibt.
Besteuerung in den Niederlanden freigestellter Einkünfte in Deutschland?
Daneben wurde jetzt von der deutschen Finanzrechtsprechung eine üble Falle für Arbeitnehmer, die von der Freistellung in den Niederlanden Gebrauch machen dürfen, etabliert.
Das FG Düsseldorf hat am 25.10.2022 entschieden, dass ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer, der für seine in den Niederlanden ausgeübte Tätigkeit dort die 30%-Steuerfreistellung nutzt, die in den Niederlanden freigestellten Bezüge in Deutschland der Einkommensbesteuerung unterwerfen muss.
Damit wäre der Effekt der Steuerfreistellung im Wesentlichen beseitigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt wurde.
Die Finanzverwaltung wendet die erstinstanzliche Entscheidung allerdings an, was der Arbeitnehmer bei der Vertragsverhandlung berücksichtigen muss.
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