Als deutscher Arbeitnehmer in den Niederlanden sollten Sie vor allem darauf achten, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber vorab bei der niederländischen Steuerbehörde registriert werden. Bei Beendigung der Tätigkeit erhalten Sie eine sogenannte Jaaropgave. Dabei handelt es sich um eine Jahreslohnsteuerbescheinigung.
Zudem müssen Sie von vornherein die Frage klären, wo Sie versteuert werden und in welchem Land Sie die Sozialversicherung bezahlen. Häufig verdrängen Unternehmer diese Frage und haben dann selbst im Nachhinein erhebliche Probleme.
Sie sollten ferner wissen, dass vom Arbeitgeber an Sie gezahlte Auslandspauschalen in den Niederlanden als Bruttolohn versteuert werden müssen, sollten Sie der niederländischen Besteuerung unterfallen. Ferner sind auch Fahrten mit dem eigenen Pkw in den Niederlanden nur mit 0,19 € erfassbar. Das gilt auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Weitere Informationen auch in unserem Video Deutsche Arbeitnehmer in den Niederlanden.