Hofmann Law Group
Steuerberatung Niederlande

Innovationsförderung in den Niederlanden

Die Regierung der Niederlande fördert schon seit geraumer Zeit die Bereiche Research und Development in vielen, volkswirtschaftlich wirksamen, Ausprägungen und Anwendungen des geistigen Eigentums. Die Niederlande haben über die Jahre ein vielschichtiges Instrumentarium entwickelt, das für den Unternehmer jeweils mit einem deutlichen Signal versehen ist: Wer in die Entwicklung investiert und damit Gewinne macht, der zahlt auf diese Gewinne eine deutlich verminderte Steuer von nur bis zu einem Fünftel des gewöhnlichen Steuersatzes.

Hierbei ist es erforderlich und, im Gegensatz zu unserem Land, auch möglich mit dem niederländischen Finanzamt vor Beginn der Investition eindeutige Absprachen zu treffen und damit Rechtsklarheit und wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen.

Die Niederlande fördern die Entwicklung und Nutzung von geistigem Eigentum unter bestimmten gesetzlich verankerten Voraussetzungen auf vielfältige Weise durch steuerliche Subventionen:

Verminderung der Lohnsteuer (WET-Bevordering speur en ontwikkelingswerk):
Diese gesetzliche Regelung hat zum Ziel, die Lohnsteuerlast der Betriebe zu vermindern, die sich mit Entwicklungsaktivitäten befassen. Es erfolgt eine Anrechnung der diesbezüglichen Lohnkosten auf die Lohnsteuerschuld. Die Höhe der Anrechnung ist im Vorhinein mit dem niederländischen Finanzamt zu vereinbaren.

Subventionierung der sonstigen Entwicklungskosten (RDA, research and development Aktivitäten):
Mit diesen gesetzlichen Maßnahmen können andere Kosten als Lohnkosten ebenso bis zu 40% von den Kosten der Steuerschuld abgezogen werden.

Verminderung der Besteuerung von Gewinnen aus Innovationen:
Mit diesem Teil der steuerlichen Förderung werden Gewinne aus der vorher begünstigten Entwicklungsarbeit gesondert festgestellt und mit lediglich 5% Ertragsteuer belastet.

Generell erfordern alle Maßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit der niederländischen Finanzverwaltung, die sehr frühzeitig in die Planungen eingebunden werden muss. Die Gesamtkonzeption und deren Umsetzung sowie die Kommunikation mit dem niederländischen Fiskus können wir gerne für Sie übernehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ob Sie sich in den Niederlanden dauerhaft unternehmerisch niederlassen wollen oder durch grenzüberschreitende Geschäfte Steuertatbestände auslösen, wir beraten und unterstützen Sie in allen steuerlichen Fragen, die die Niederlande betreffen.

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