Hofmann Law Group
Steuerberatung Niederlande

Steuererklärung Niederlande

Wir erstellen für Sie in den Niederlanden alle notwendigen Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen. Für die Umsatzsteuererklärung ist in der Regel die Erklärung bis zum 31.03. einzureichen. Bei der Einkommensteuer ist dies der 30.06. des Folgejahres. Das Verfahren läuft digitalisiert mit Nutzername und Passwort. Das bedeutet, dass die Steuererklärung direkt in Software der niederländischen Finanzverwaltung einzugeben ist.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre spezifischen Fragestellungen zur Steuererklärung in den Niederlanden kennenzulernen.

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Zustimmung zur Cookie-Nutzung
Auf unserer Website setzten wir Cookies zur Erstellung von Statistiken zur Websitenutzung und zur Messung des Erfolgs unserer Marketingaktivitäten ein (wie Google Analytics und Google Conversion Tracking). Indem Sie auf „Alle auswählen“ klicken, stimmen Sie der Setzung dieser Cookies zu.

Sie können die Website auch ohne Auswahl dieser Cookies nutzen. Dann werden lediglich technisch notwendige Cookies gesetzt, die zum Funktionieren der Website benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Auswahl übernehmen und speichern
Alle auswählen und speichern